1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. bedürfen der Schriftform.
2. Preise
- Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer.
- Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro
- Bei allen Dienstleistungen (Beratung, Programmierung, Schulungen, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht von fabermedia zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
- Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit
3. Zahlung
- Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
- Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.
- Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist fabermedia berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
- Bei Zahlungsverzug werden von fabermedia Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen
zurückzuhalten.
- Bei fabermedia einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und
Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und
Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4. Kostenvoranschlag
- Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
- Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
5. Mahn- und Inkassospesen
- Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, fabermedia sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten (sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu refundieren.
- Sofern fabermedia das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von Euro 10,-- zu bezahlen.
6. Eigentumsvorbehalt
fabermedia behält sich das Eigentum der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufsache zur
ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet.
7. Wartung und Support
Der Kunde hat eigenständig für Sicherungskopien seiner Dateien und Programme zu sorgen. Sofern fabermedia ein Auftrag zur Datensicherung erteilt wird, kann nicht zugesichert werden, dass dieser mit vertretbarem technischen Aufwand erfüllbar ist.
Der bei einer Fehlersuche entstandene und belegbare Aufwand wird dem Kunden auch
dann in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann, da
- der Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat.
- ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr lieferbar ist.
- der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder der Zugang nicht möglich war.
- der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.
8. Haftung
fabermedia haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein,
berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
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