Fördermöglichkeiten über die Bundesagentur für Arbeit
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein (BGS) ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Er dient dabei als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II. Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung.
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht.
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Berufliche Weiterbildung
Informationen zum Angebot der beruflichen Weiterbildung, zu den Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme und zur Suche nach einem passenden Lehrgang.
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WeGebAU - Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II
Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
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Qualifizieren statt Entlassen / Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld
Sie sind von Kurzarbeit betroffen und beziehen Kurzarbeitergeld? Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen.
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Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit
Gerade an Mitarbeiter in der Zeitarbeit werden hohe Anforderungen an die berufliche Flexibilität gestellt. Entleihbetriebe erwarten, dass der Leiharbeitnehmer ohne größeren Einarbeitungsaufwand die ihm übertragenen Tätigkeiten verrichten kann.
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weitere Fördermöglichkeiten
Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrIG)
Arbeitnehmer haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaub). AIs Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Heimarbeit Beschäftigten und ihnen GIeichgestellte sowie andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
Thematik: Bildungsfreistellung
Zielgruppe: ArbeitnehmerInnen
Zuständige Stelle:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
Referat Berufliche Bildung
Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Tel.: (030) 9013 – 7317, 7318, 8917
Unternehmensorientierte Weiterbildung und Vermittlung (UOWV)
Förderung von Anpassungsqualifizierung
Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Anpassungsqualifizierung von Mitarbeitern. Gefördert werden sowohl spezifische als auch allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen. Die Qualifizierung gilt als spezifisch, wenn sie vorwiegend am aktuellen oder künftigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers verwendbar ist, und als allgemein, wenn sie Befähigungen vermittelt, die auf breiter Basis in anderen Unternehmen oder Arbeitsbereichen verwendbar sind. Im Rahmen des Programms Unternehmensorientierte Weiterbildung und Vermittlung ist auch eine Förderung von Neueinstellungen möglich.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: ArbeitnehmerInnen
Zuständige Stelle:
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
Oranienburger Straße 65
10117 Berlin
Tel. (0 30) 2 84 09-5 21
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Stelle statt Stütze (Zuschussprogramm für Einarbeitung und Qualifizierung)
Arbeitgeber können, wenn sie Arbeitslosengeld-II-Empfänger mittels Einarbeitung und Qualifizierung in den ersten Arbeitsmarkt integrieren, Zuschüsse zu den Einarbeitungs- und Qualifizierungskosten erhalten.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: Arbeitslose
Zuständige Stelle:
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
Oranienburger Straße 65
10117 Berlin
Tel. (0 30) 2 84 09-5 21
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